Rauchwarnmelder
Bestellung eines Rauchwarnmelders
Sollten Sie noch keinen Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung haben, können Sie hier einen Rauchwarnmelder bestellen.
Jährliche Funktionsprüfung
Die Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder muss jährlich entsprechend der Anforderungen und Empfehlungen der DIN 14676 durchgeführt werden.
Die Funktionsbereitschaft Ihrer Rauchwarnmelder wird durch eine ausgebildete Fachkraft geprüft. Sie führt eine Sicht- und Alarmprüfung durch und dokumentiert die folgenden Ergebnisse:
- Vorhandensein des Gerätes
- Montageort noch in Ordnung
- Überprüfung, ob grobe Verschmutzungen bzw. Verstopfungen der Raucheintrittsöffnungen vorliegen
- Prüfung der Plombe auf Manipulation
- Mechanische Beschädigungen
- Prüfung der Alarmfunktion durch Auslösen eines Probealarms über die Prüftaste
Wir vertrauen bei diesem Sicherheitsrelevanten Thema der Fachexpertise der Firma Brandschutz Polz.
Vereinbarung eines individuellen Termins
Mit dem Aushang den Sie erhalten haben, geben wir Ihnen den Termin der Prüfung bekannt und möchten Sie bitten für die Zugängigkeit Ihrer Wohnung zu sorgen. Gemeinsam mit Brandschutz Polz möchten wir Ihnen die Möglichkeit einer Individuellen Terminvereinbarung anbieten. Dies ist jedoch nicht ohne zusätzliche Kosten möglich. Für die gesonderte Anfahrt wird ein Betrag i.H.v. 45€ (netto) fällig.
Für eine individuelle Terminvereinbarung klicken Sie bitte hier.
Installation und Wartung durch den Vermieter (Mieter)
Wenn Sie als Vermieter den Rauchwarnmelder selbst installieren wollen oder dies durch den Mieter erledigen lassen, empfehlen wir Ihnen sowohl die Installation als auch die jährlichen Wartungen zu protokollieren. Sie können hierzu dieses Formular vom Haus & Grund Bayern verwenden.
Weitere Informationen zur Rauchwarnmeldepflicht können Sie hier abrufen.